Gefahren im Keller

Unsichtbare Gefahr im Weinkeller


Der Herbst ist eine stürmische Zeit in den Weinkellern. In den Fässern gärt - wie jedes Jahr um diese Zeit - der Wein. Es ist besonders eine gefahrenvolle Zeit für all jene, die jetzt in den Weinkellern arbeiten müssen. "Durch die Gärung wird Kohlendioxid gebildet. Bereits ab einem Anteil von acht Prozent in der Atemluft kann es zu Bewusstlosigkeit, Atemstillstand und zum Tod durch Ersticken kommen", erklärt Dr. Christian Feinboeck vom Österreichischen Roten Kreuz. "Kohlendioxid ist besonders gefährlich, weil es weder zu sehen noch zu riechen ist. In den vergangenen Jahren sind immer wieder Menschen ums Leben gekommen, weil sie die Gefahr nicht rechtzeitig bemerkt haben."

"Kohlendioxid bildet eine unsichtbare Wolke, in der es keinen Sauerstoff mehr gibt", so Feinböck. "Schon bei vier Prozent Kohlendioxid erhöht sich die Atemfrequenz, man wird benommen, das Herz klopft. Neun Prozent führen innerhalb von fünf bis zehn Minuten zum Tod. Bei 14 Prozent erlischt eine Kerze, bei 18 Prozent erstickt ein Mensch innerhalb kurzer Zeit."

Um Unfälle zu vermeiden, sollten Weinkeller während der Gärphase erst nach ausreichender Lüftung und nur in Begleitung einer zweiten Person betreten werden. Die traditionelle Methode, den Kohlendioxidgehalt mit einer Kerze zu "messen", ist lebensgefährlich. Denn die Kerze brennt auch dann noch, wenn die Kohlendioxidkonzentration in der Luft für den Menschen schon zu hoch ist. Auch der allgemeine Gärgeruch lässt keine Rückschlüsse zu.

Kommt es trotz aller Vorsicht zu einem Unfall, darf der Ersthelfer die Gefahrenzone nicht betreten. Es muss sofort der Notruf abgesetzt werden. Spezialkräfte sind anzufordern. Die Feuerwehr verfügt über geeignete Atemschutzgeräte und kann daher zum Opfer vordringen. Feinboeck: "Schalten Sie das Absauggebläse des Kellers ein. Vergessen Sie nicht darauf hinzuweisen, dass Atemschutzgeräte benötigt werden. Kann der Verunglückte geborgen werden, so sind sofort die Lebensfunktionen (Bewusstsein, Atmung) zu überprüfen und gegebenenfalls die lebensrettenden Sofortmaßnahmen einzuleiten." Der Ersthelfer soll zum Eigenschutz nie eine Gefahrenzone betreten.

ALARMIEREN Sie daher sofort die Feuerwehr!

Testen Sie nie mit einer brennenden Kerze den Sauerstoffgehalt, DIE KERZE BENÖTIGT WENIGER SAUERSTOFF ZUM BRENNEN ALS SIE ZUM LEBEN!!

Quelle: Rotes Kreuz

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